Wichtiges zum Thema Brandschutz

19.07.2019

Bei der Erfüllung der Grundanforderungen an Bauwerke ist ein sehr wichtiger Bestandteil der Brandschutz. Hierzu gibt es aktuelle Änderungen, die die Planung und Ausführung betreffen.

 

Zusammen mit der Musterbauordnung (MBO) stellt die Muster-Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ (MVV-TB) die wichtigsten Informationen für Produkte und Anwendung im Bereich des deutschen Baurechts zur Verfügung. In den einzelnen Bundesländern ist die Einführung von Mustervorschriften, z.T. auch mit Änderungen, unterschiedlich geregelt.

 

Die Muster-Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ (MVV-TB) enthält einleitend im Abschnitt A 2 – „Brandschutz“ die Schutzziele der Musterbauordnung. Hiernach sind bauliche Anlagen gemäß § 3 MBO i. V. m und § 14 MBO so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass:

 

•    der Entstehung eines Brandes vorgebeugt wird
    der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird
    bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist
    wirksame Löscharbeiten möglich sind

 

Das sind für den Brandschutz die grundlegenden Schutzziele, die der Planer und Anwender zu erfüllen haben. Verwendbarkeitsnachweise und Prüfzeugnisse sind ein Teil der Nachweispflichtigen Dokumentation für die Einhaltung.

 

In Bezug auf schwerentflammbare Produkte besagt die MVV-TB im Abschnitt A 2.1.2.3 Folgendes:

"Dabei dürfen je nach Verwendung des Bauteils eine Entzündung erst nach einer bestimmten Zeit der Flammeneinwirkung, nur eine begrenzte Temperatur der entstehenden Rauchgase, eine begrenzte Freisetzung von Energie, begrenzte Rauchentwicklung, kein selbstständiges Weiterbrennen, kein fortschreitendes Glimmen und/oder Schwelen, ggf. kein brennendes Abfallen oder Abtropfen auftreten."

 

Bemerkenswert sind hier die Anforderungen im Abschnitt „A 2.1.3.3 Allgemeines“ der MVV-TB, die an den Raumabschluss in ALLE RICHTUNGEN im Brandfall deutlich dargestellt werden:

„Teile baulicher Anlagen sind raumabschließend, wenn sie dauerhaft mindestens für eine bestimmte, nachfolgend angegebene Zeitdauer die Brandausbreitung verhindern, der Raumabschluss auch im Bereich von Verbindungen und Anschlüssen zu angrenzenden Teilen baulicher Anlagen nicht beeinträchtigt ist und wenn auf der brandabgewandten Seite keine Rauchentwicklung und kein Abfallen oder Abtropfen von Bestandteilen zu verzeichnen ist. Die Verhinderung der Brandausbreitung ist, soweit nichts anderes bestimmt, immer für jede der möglichen Brandeinwirkungsrichtungen sicherzustellen (z.B. von innen nach außen sowie von außen nach innen). Raumabschließende Teile baulicher Anlagen tragen, soweit nichts anderes zulässig ist, hinsichtlich des Brandverhaltens nicht zum Brand bei (nichtbrennbar).“

 

RSP® Gussrohre und Formstücke haben nach DIN 4102 die höchste Brandklassifizierung - nicht brennbar „A1“ und erfüllen alle Vorgaben der MVV-TB!

 

Dies bedeutet im Brandfall:

keine Brandweiterleitung zu anliegenden Räumen

keine Rauchentwicklung

keine giftigen Dämpfe und Gase

kein fortschreitendes Glimmen und/oder Schwelen

kein brennend abtropfendes Material

 

  • Dies macht die gusseisernen Rohrsysteme von RSP®, als nichtbrennbar klassifizierte Baustoffe, zum optimalen Werkstoff für alle Einsatzbereiche mit Brandschutzanforderungen.

 

  • Gusseiserne Abflussrohrsysteme von RSP® in Verbindung mit UBA Tec Brandschutzlösungen erfüllen die Anforderungen an nachweispflichtige Abschottungen.

 

Mit diesen Informationen wollen wir deutlich machen, wie wichtig es ist eine Brandweiterleitung in alle möglichen Richtungen, auch von oben nach unten, zu verhindern. Zusätzlich darf auf der jeweils brandabgewandten Seite neben den bauaufsichtlich geforderten Temperaturen keinesfalls eine Rauchentwicklung, ein Abfallen oder Abtropfen von brennbaren Materialien, entstehen.  

Hier liegt die Verantwortung vor allem bei den jeweiligen Fachplanern und den ausführenden Fachunternehmen, dass die Anforderungen an den Brandschutz erfüllt und nachgewiesen werden. Auch Versicherungen haben bereits signalisiert, dieses Thema genauer zu verfolgen und zu prüfen.

 

Die grundlegende Aufgabe ist immer die Einhaltung der Schutzziele. Brandschutz wird nicht durch Vorschriften geleistet, sondern durch die verantwortungsvolle Planung und Ausführung.  

 

Die komplette MVV-TB (330 Seiten) finden Sie in der amtlichen Mitteilung des DIBt. Unter www.is-argebau.de (Homepage Ministerkonferenz) können im öffentlichen Bereich unter Mustervorschriften alle relevanten Mustervorschriften und Mustererklasse eingesehen und heruntergeladen werden.

 

 

Wir von RSP® informieren Sie gerne und halten Sie natürlich weiter auf dem Laufenden.

 

 

 

In Deutschland läuft der Vertrieb der Brandschutzverbinder (DIBt Zulassung Z-19.17-2075) über die Firma UBA Tec Berlin.

 

UBA Tec Europa GmbH

Markgrafendamm 5

10245 Berlin

www.ubatec-eu.de

 

 

Sie haben Fragen?

Wir stehen ihnen gerne persönlich unter unserer kostenlosen Hotline 0800 70 82 000 zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr RSP®-Team